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BGH, 07.08.2001 - 4 StR 226/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
StPO § 306 Abs. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.07.1987 - 2 StR 213/87
Beschwerde - BGH - Zuständigkeit - Aussetzungsbeschluß
Auszug aus BGH, 07.08.2001 - 4 StR 226/01
Auf die Durchführung des Abhilfeverfahrens nach § 306 Abs. 2 StPO kann hier nicht verzichtet werden (vgl. BGHSt 34, 392, 393; BGH, Beschluß vom 5. Februar 1997 - 5 StR 677/96 m.w.N.). - BGH, 07.08.2001 - 4 StR 266/01
Abhilfeverfahren (Verzicht auf dessen Durchführung)
Auszug aus BGH, 07.08.2001 - 4 StR 226/01
4 StR 266/01. - BGH, 05.02.1997 - 5 StR 677/96
Zurückweisung einer Beschwerde über einen Bewährungsauflagenbeschluss
Auszug aus BGH, 07.08.2001 - 4 StR 226/01
Auf die Durchführung des Abhilfeverfahrens nach § 306 Abs. 2 StPO kann hier nicht verzichtet werden (vgl. BGHSt 34, 392, 393; BGH, Beschluß vom 5. Februar 1997 - 5 StR 677/96 m.w.N.).